Wenn aus Einwanderung echte Verstärkung wird

 

Drei Praxisbeispiele zur Fachkräfteeinwanderung in Nordwestmecklenburg

 

Ein Arbeitsvertrag ist unterschrieben, die neue Fachkraft wird dringend gebraucht – doch ein fehlender Termin, eine ausstehende Zustimmung oder ungeklärte Dokumente verhindern den pünktlichen Arbeitsbeginn. Für Unternehmen und internationale Beschäftigte kann das schnell zu einer großen Belastung werden.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft verschiedene Möglichkeiten, qualifizierte Menschen aus dem Ausland für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. In der Praxis zeigt sich jedoch: Zwischen der Entscheidung für eine internationale Fachkraft und ihrem ersten Arbeitstag liegen häufig zahlreiche organisatorische und aufenthaltsrechtliche Schritte.

Genau hier unterstützt das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg Unternehmen, internationale Fachkräfte und Auszubildende. Drei aktuelle Beispiele aus unserer Beratungspraxis zeigen, wie wichtig eine frühzeitige Begleitung und die Zusammenarbeit aller Beteiligten sind.

 

Internationale Fachkräfte werden dringend gebraucht

Viele Unternehmen in Nordwestmecklenburg sind in sogenannten Engpassberufen tätig. Das sind Berufe, in denen offene Stellen nur schwer oder über einen längeren Zeitraum nicht mit entsprechend qualifizierten Arbeitskräften besetzt werden können.

Besonders betroffen sind unter anderem:

  • Gesundheitswesen und Pflege
  • Handwerk
  • technische Berufe
  • Ingenieurwesen
  • Naturwissenschaften
  • weitere spezialisierte Tätigkeitsbereiche

Gleichzeitig wenden sich regelmäßig internationale Fachkräfte an das Welcome Service Center, die passende berufliche Qualifikationen und wertvolle Erfahrungen mitbringen.

Das Potenzial ist groß. Damit daraus jedoch ein erfolgreiches Beschäftigungsverhältnis wird, müssen Unternehmen, Fachkräfte und Behörden zur richtigen Zeit die notwendigen Schritte einleiten.

 

Wenn Arbeitsvertrag und Behördenverfahren nicht zusammenpassen

Eine häufige Herausforderung ist die zeitliche Abstimmung zwischen dem geplanten Beschäftigungsbeginn und den erforderlichen behördlichen Verfahren.

Unternehmen schließen Arbeitsverträge oftmals bereits mit einem konkreten Eintrittsdatum ab. Zu diesem Zeitpunkt stehen notwendige Termine, Zustimmungen oder aufenthaltsrechtliche Entscheidungen teilweise noch aus. Im ungünstigsten Fall kann die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter deshalb trotz unterschriebenen Arbeitsvertrags nicht wie geplant beginnen.

Das Welcome Service Center hilft dabei, die Situation einzuordnen, notwendige Schritte zu klären und die Kommunikation mit den zuständigen Stellen zu unterstützen. Welche Entscheidung getroffen wird, liegt dabei immer bei der jeweils zuständigen Behörde.

 

Praxisbeispiel 1: Arbeitsbeginn trotz eines zunächst späteren Behördentermins

Ein Pharmaunternehmen aus Nordwestmecklenburg plante, einen Qualitätsmanager aus Indien zum 15. Mai 2026 einzustellen. Der Arbeitsvertrag war bereits unterzeichnet. Der zunächst vorgesehene Termin bei der Ausländerbehörde sollte jedoch erst am 12. Juni stattfinden.

Damit stand der vereinbarte Arbeitsbeginn auf der Kippe.

Das Welcome Service Center schilderte der Ausländerbehörde schriftlich die besondere zeitliche und betriebliche Dringlichkeit und bat um Prüfung eines früheren Termins.

Innerhalb weniger Tage erhielt die Fachkraft einen vorgezogenen Termin. Nach Prüfung durch die zuständige Behörde wurde eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, die in diesem konkreten Fall die Aufnahme der Beschäftigung ermöglichte. Der Qualitätsmanager konnte seine Tätigkeit wie vereinbart beginnen.

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Fiktionsbescheinigung dokumentiert bestimmte aufenthaltsrechtliche Wirkungen, während über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht abschließend entschieden wurde. Ob und in welchem Umfang eine Beschäftigung erlaubt ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den Angaben in der Bescheinigung ab.

Praxisbeispiel 2: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren unterstützt den Ausbildungsstart

Auch internationale Auszubildende sind für viele regionale Unternehmen eine wichtige Unterstützung bei der langfristigen Fachkräftesicherung.

Ein Pflegedienst wollte eine Auszubildende aus Marokko einstellen. Die Erteilung des erforderlichen Visums verzögerte sich jedoch über mehrere Monate. Gleichzeitig war dem Unternehmen nicht bekannt, dass in diesem Fall möglicherweise ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren genutzt werden konnte.

Das Welcome Service Center informierte den Arbeitgeber über das Verfahren und die notwendigen nächsten Schritte. Daraufhin leitete das Unternehmen das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde ein.

Durch das koordinierte Vorgehen konnten die Voraussetzungen für die Einreise rechtzeitig geschaffen und der geplante Ausbildungsbeginn ermöglicht werden.

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz kann Arbeitgeber dabei unterstützen, das Visumverfahren für eine künftige internationale Fachkraft oder eine Auszubildende beziehungsweise einen Auszubildenden zu koordinieren und zu verkürzen.

Hierfür benötigt der Arbeitgeber unter anderem eine Vollmacht der betreffenden Person. Das Verfahren wird bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt und ist gebührenpflichtig. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ein Visum erteilt wird, entscheiden die zuständigen Behörden. Das Verfahren stellt daher keine Garantie für eine Visumerteilung dar.

Praxisbeispiel 3: Langfristige Integration stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit

Die Unterstützung endet nicht mit der erfolgreichen Einreise oder dem ersten Arbeitstag. Auch die langfristige Integration und Bindung internationaler Beschäftigter sind wichtige Bestandteile einer nachhaltigen Fachkräftesicherung.

Ein Atmosphärenphysiker aus Indien sollte ein Raumfahrtunternehmen aus Nordwestmecklenburg bei Terminen in den USA vertreten. Aufgrund eines noch laufenden Einbürgerungsverfahrens waren die dafür erforderlichen kurzfristigen Geschäftsreisen jedoch nicht möglich. Dies schränkte sowohl den Mitarbeiter als auch die internationale Tätigkeit des Unternehmens ein.

Das Welcome Service Center stellte die besondere betriebliche Situation gegenüber der zuständigen Stelle schriftlich dar und bat um eine zeitnahe Prüfung. Der Einbürgerungstermin konnte daraufhin kurzfristig stattfinden. Nach Abschluss des Verfahrens waren die benötigten Geschäftsreisen möglich.

Das Beispiel verdeutlicht: Gelungene Integration und Fachkräftebindung sind nicht nur für die Beschäftigten wichtig. Sie können auch einen konkreten Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen leisten.

 

Mehr als Beratung: Begleitung an den entscheidenden Schnittstellen

Die Beispiele zeigen, dass gesetzliche Möglichkeiten allein nicht automatisch zu einer schnellen und erfolgreichen Arbeitsaufnahme führen. Entscheidend ist, dass Unternehmen und internationale Fachkräfte frühzeitig wissen:

  • Welche Verfahren kommen infrage?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Welche Stelle ist zuständig?
  • Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
  • Was kann bei Verzögerungen getan werden?

Das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg unterstützt dabei als zentrale Anlaufstelle und Bindeglied zwischen Unternehmen, internationalen Fachkräften und den beteiligten Institutionen.

Unsere Unterstützung umfasst unter anderem:

  • Orientierung zu möglichen Verfahren
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Anträgen und Unterlagen
  • Erläuterung der notwendigen Verfahrensschritte
  • Begleitung bei organisatorischen Fragen
  • Unterstützung in der Kommunikation mit zuständigen Stellen
  • Beratung zur betrieblichen und gesellschaftlichen Integration
  • Unterstützung bei der langfristigen Bindung internationaler Beschäftigter

Wir können behördliche Entscheidungen nicht vorwegnehmen. Durch eine frühzeitige Beratung, vollständige Unterlagen und eine strukturierte Kommunikation lassen sich jedoch unnötige Verzögerungen häufig vermeiden.

Internationale Fachkräfte gewinnen und erfolgreich integrieren

Sie möchten eine internationale Fachkraft oder eine Auszubildende beziehungsweise einen Auszubildenden einstellen? Sie haben Fragen zu einem laufenden Verfahren oder möchten sich zunächst über Ihre Möglichkeiten informieren?

Warten Sie nicht, bis ein geplanter Arbeitsbeginn durch fehlende Unterlagen oder ausstehende Termine gefährdet ist. Lassen Sie sich frühzeitig und persönlich beraten.

Ihre Ansprechpartnerin

Michalina Hinz
Managerin für Internationalisierung

Telefon: 03881 4979988
E-Mail: m.hinz@wfg-nwm.de

Jetzt Beratung anfragen

Hinweis: Das Welcome Service Center bietet Orientierung und praktische Unterstützung, jedoch keine Rechtsberatung. Über Aufenthaltstitel, Visa, Beschäftigungserlaubnisse, Einbürgerungen und die Durchführung der jeweiligen Verfahren entscheiden die zuständigen Behörden.


Das Projekt Internationalisierung wird im Rahmen des ESF + Programms 2021 bis 2027 des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus der Europäischen Union gefördert.